Da entsprechend auch die infrage stehenden Kryptowährungen nicht zentral gespeichert sind, gelangt die Kammer zum Schluss, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft keine Verletzung des Territorialitätsprinzips darstellt. 4.4 Nach dem Gesagten verletzt die Staatsanwaltschaft das Territorialitätsprinzip nicht, indem sie die Beschlagnahme der Kryptoguthaben direkt und ohne vorgängiges Rechtshilfeersuchen an die Kaimaninseln oder ein anderes Land gegenüber Binance