nicht zentral gespeichert, sondern als verteiltes Register geführt. Alle Beteiligten speichern eine eigene Kopie und schreiben diese fort (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Blockchain [zuletzt besucht am 4. Dezember 2023]). Da entsprechend auch die infrage stehenden Kryptowährungen nicht zentral gespeichert sind, gelangt die Kammer zum Schluss, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft keine Verletzung des Territorialitätsprinzips darstellt.