_» nennt, schadet nicht. Zum einen handelt es dabei – wenn überhaupt – um die Adresse der Binance Holdings Limited und nicht der Plattform selbst (vgl. E. 3.3.1). Zum anderen ist festzuhalten, dass auch wenn auf dem Information Request der Kantonspolizei Bern an Binance vom 6. Juli 2023 eine Adresse auf den Kaimaninseln und eine aus Malta aufgeführt sind, die Kantonspolizei Bern mit Binance immer nur via Internet im Kontakt gestanden hat. Nicht anders verhält es sich mit der angefochtenen Verfügung, welche die Staatsanwaltschaft Binance durch die Kantonspolizei Bern per E-Mail eröffnet hat.