4.3 Demgegenüber kann dem Beschwerdeführer nicht gefolgt werden, wenn er vorbringt, dass das Territorialitätsprinzip im vorliegenden Fall verletzt worden sei: 4.3.1 Mit der Generalstaatsanwaltschaft ist zunächst dem besonderen Umstand Rechnung zu tragen, dass es sich bei Binance um eine der weltweit grössten Kryptowährungsbörsen bzw. eine Handelsplattform für Kryptowährungen und Derivate handelt (vgl. http://www.binance.com/de/about; http://de.wikipedia.org/wiki/Binance [beide zuletzt besucht am 4. Dezember 2023]).