4. 4.1 Der Beschwerdeführer rügt mit Blick auf die Beschlagnahme der Kryptoguthaben (Ziff. 1 und 2 der angefochtenen Verfügung) eine Verletzung des Territorialitätsprinzips, zumal sich diese zu beschlagnahmenden Kryptoguthaben im Ausland befänden und die Staatsanwaltschaft Binance mit Sitz im Ausland direkt anweise, die Kryptoguthaben auf ein anderes Konto zu transferieren. Zwangsmassnahmen müssten indes die Souveränität anderer Staates respektieren und seien nur auf Grundlage des Völkerrechts oder gestützt auf die vorherige Zustimmung des betroffenen Staates unter Einhaltung der Rechtshilfevorschriften zulässig.