Mit Verfügung vom 15. November 2023 nahm die Verfahrensleitung von der Orientierungskopie der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 30. Oktober 2023 betreffend Sistierung des amtlichen Mandats von Rechtsanwältin B.________ zufolge Benennung einer Wahlverteidigung Kenntnis. Zudem teilte sie mit, dass die Sistierung auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren gelte und die Korrespondenz fortan rechtsgültig an den Wahlverteidiger, Fürsprecher C.________, zugestellt werde.