4 der angefochtenen Verfügung). Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 24. Juli 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Ebenfalls angefochten wurde die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 13. Juli 2023 betreffend Sperrung des Binance-Ac- counts (vgl. dazu Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 23 310 vom 4. Dezember 2023).