1 der angefochtenen Verfügung). Das Kryptoguthaben sei danach auf das von der Kantonspolizei Bern erstellte Konto bei Binance (User ID E.________) zu transferieren (Ziff. 2 der angefochtenen Verfügung). Anschliessend sei das Kryptoguthaben in Bitcoin umzuwandeln und auf das Konto der Staatsanwaltschaft bei der SEBA Bank AG zu überweisen (Ziff. 3 der angefochtenen Verfügung), wo es in Schweizer Franken umzuwandeln sei (Ziff. 4 der angefochtenen Verfügung).