Nach dem Gesagten verletzt die Staatsanwaltschaft das Territorialitätsprinzip nicht, indem sie Binance direkt bzw. ohne vorgängiges Rechtshilfeersuchen an die Kaimaninseln oder ein anderes Land anweist, den Account des Beschwerdeführers zu sperren. Dass die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung einer Kontosperre nicht erfüllt gewesen wären, macht der Beschwerdeführer nicht geltend. Mit Verweis auf die in Art. 385 Abs. 1 StPO verankerte Rüge- und Begründungspflicht erübrigen sich weitere Ausführungen diesbezüglich. 4. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet und ist abzuweisen.