Am 2. August 2023 teilte die Verfahrensleitung i.V. mit, dass die Staatsanwaltschaft die amtlichen Akten (BA 22 1781) eingereicht habe, und gab der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme vom 11. August 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Mit Verfügung vom 15. November 2023 nahm die Verfahrensleitung von der Orientierungskopie der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 30. Oktober 2023 betreffend Sistierung des amtlichen Mandats von Rechtsanwältin B.________ zufolge Benennung einer Wahlverteidigung Kenntnis.