Ebenfalls angefochten wurde die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 20. Juli 2023 betreffend Beschlagnahmung und Umwandlung des sich auf dem Binance-Account des Beschwerdeführers befindlichen Kryptoguthabens (vgl. dazu Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 23 314 vom 4. Dezember 2023). Zudem ersuchte der Beschwerdeführer darum, dass seiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt und ihm für das Rechtsmittelverfahren Rechtsanwältin B.________ als amtliche Verteidigerin beigeordnet werde. Mit Verfügung vom 26. Juli 2023 eröffnete die Verfahrensleitung zwei Beschwerdeverfahren (BK 23 310 und BK 23 311).