_, lautend auf den Beschwerdeführer, sofort zu sperren. Dagegen erhob er, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 24. Juli 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Ebenfalls angefochten wurde die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 20. Juli 2023 betreffend Beschlagnahmung und Umwandlung des sich auf dem Binance-Account des Beschwerdeführers befindlichen Kryptoguthabens (vgl. dazu Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 23 314 vom 4. Dezember 2023).