Beschwerde gegen die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 13. Juli 2023 (BA 22 1781) Regeste Art. 263 Abs. 1 StPO; Sperrung eines Kryptowährungsbörsenaccounts, Nichterforderlichkeit eines Rechtshilfeersuchens Kryptowährungen sind – im Gegensatz zu herkömmlichen Fiatwährungen – nicht lokal an einem bestimmten Ort, sondern dezentral bzw. ortsunabhängig auf einer Blockchain gespeichert. Hinzu kommt, dass die Kryptowährungsbörse Binance keinen festen Sitz zu haben und nur über das Internet erreichbar zu sein scheint.