Am 10. Juli 2023 wurde er bei seiner Einreise in die Schweiz verhaftet. Der Beschwerdeführer gab anlässlich der Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht am 14. Juli 2023 zwar an, dass er im letzten Jahr zehn oder zwölf Mal zwischen England und der Schweiz hin und her gereist sei. Entsprechende Belege liegen indes nicht vor. Zudem hat der Beschwerdeführer selbst bestätigt, dass er in den letzten sechs Monaten nicht mehr in die Schweiz gekommen ist, weil alle seine Mitarbeiter und seine Familie ihn hinausgeworfen hätten (vgl. Z. 32 ff. des Protokolls der Haftverhandlung vom 14. Juli 2023). In die Schweiz ist der Beschwerdeführer offensichtlich einzig deshalb eingereist, um private und