was nicht bloss auf eine vorübergehende, sondern vielmehr auf eine definitive, längerfristige Ausreise aus der Schweiz hindeutet. Auf seiner englischen Telefonnummer, welche polizeilich erhoben werden konnte, konnte der Beschwerdeführer trotz mehrmaliger Versuche nicht erreicht werden (vgl. im Detail den Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 18. Oktober 2022). Der Beschwerdeführer musste aufgrund seiner Unerreichbarkeit am 15. Dezember 2022 im RIPOL zur Verhaftung ausgeschrieben werden. Am 10. Juli 2023 wurde er bei seiner Einreise in die Schweiz verhaftet.