von seinem Bruder am 21. Oktober 2022 gegen ihn eingereichte Strafanzeige hängig ist, mit welcher ihm zahlreiche Vermögensdelikte vorgeworfen werden. Auch eine Wohnmöglichkeit bei seiner Cousine in der Schweiz wird nicht weiter substantiiert. Massgeblich für eine konkrete Fluchtgefahr spricht zudem der Umstand, dass sich der Beschwerdeführer Ende Juni/Anfang Juli 2022 nach England begeben hatte und in der Folge von der Kantonspolizei Bern nicht mehr erreicht werden konnte. Auch seine erwachsene Tochter konnte auf polizeiliche Anfrage hin nicht sagen, wo der Beschwerdeführer genau wohnt, weil sie seit seiner Abreise Ende Juni/Anfang Juli 2022 keinen Kontakt mehr mit ihm hatte.