Er gab anlässlich der Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht vom 14. Juli 2023 an, nur beschränkte Deutschkenntnisse zu haben, und bedurfte einer Übersetzung (vgl. Z. 11 und 24 des Protokolls). Es scheint, als wäre der Beschwerdeführer in der Schweiz nicht sonderlich integriert. Er hat in der Schweiz eine Ehefrau und zwei erwachsene Kinder (Jg. 1996 und 2001). Anlässlich der Hafteröffnung vom 12. Juli 2023 gab er aber auch an, eine Freundin in England zu haben, mit welcher er zwei kleine Kinder habe (Jg. 2020 und 2023). Aufgrund dieser Beziehung habe er Probleme mit seiner Ehefrau.