Was den Vorwurf der Veruntreuung anbelangt, hat der Beschwerdeführer immerhin eingestanden, kurz vor seiner fristlosen Entlassung am 13. Juli 2022 den auf die Gesellschaft D.________ GmbH eingetragenen Land Rover Discovery Sport 2.0TD4 auf sich übertragen zu haben. Mindestens insoweit ist ein hinreichender Tatverdacht wegen Veruntreuung gegeben, zumal der Beschwerdeführer zur Begründung, weshalb er die Überschreibung getätigt hatte, lediglich ausgeführt hat, dass er ein Fahrzeug benötigt und sein Bruder alles genommen habe. Dies berechtigt offensichtlich nicht zur Überschreibung eines Firmen-Fahrzeuges.