Die Kantonspolizei Zürich machte Fotos der Reisebestätigung und der Online-Überweisung des mutmasslich Geschädigten. Insgesamt liegen demnach derzeit hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine noch näher zu bestimmende Beteiligung des Beschwerdeführers mindestens am Ticket- Betrug zum Nachteil von I.________ vor. Was den Vorwurf der Veruntreuung anbelangt, hat der Beschwerdeführer immerhin eingestanden, kurz vor seiner fristlosen Entlassung am 13. Juli 2022 den auf die Gesellschaft D.________ GmbH eingetragenen Land Rover Discovery Sport 2.0TD4 auf sich übertragen zu haben.