7 dass der Beschwerdeführer seit geraumer Zeit Geld der Kundschaft entgegengenommen habe, ohne dafür eine entsprechende Dienstleistung zu erbringen. Dies sei erst kürzlich erkannt worden und der Beschwerdeführer arbeite deshalb nicht mehr für die Unternehmung (neuer Gesellschafter und Geschäftsführer ist der Bruder des Beschwerdeführers; vgl. S. 3 des Anzeigerapports der Kantonspolizei Zürich vom 7. September 2022). Die Kantonspolizei Zürich machte Fotos der Reisebestätigung und der Online-Überweisung des mutmasslich Geschädigten.