Vom Beschwerdeführer selbst wird nicht in Abrede gestellt, dass die eingereichten Jahresrechnungen teilweise nicht der Wahrheit entsprechen. Er hat denn auch eingestanden, den ausbezahlten Co- vid-19-Kredit teilweise zweckentfremdet verwendet zu haben (Gründung einer neuen Gesellschaft, Bezahlung der Miete einer anderen Gesellschaft etc.), wobei er darin insoweit nichts Unrechtes erblicken will resp. sich auf bei einer pauschalen Prüfung nicht überzeugend erscheinende Weise darauf beruft, dass er hierzu das Einverständnis der E.________ AG gehabt habe.