So wurde in der Strafanzeige des Amtes für Wirtschaft des Kantons Bern vom 11. Oktober 2021 etwa in nachvollziehbarer Weise geschildert, dass die eingereichten Bilanzen und Erfolgsrechnungen der Jahre 2018 und 2019 stark voneinander divergierten und demnach mindestens eine Bilanz und Erfolgsrechnung gefälscht worden sein müsse. Bei einer Differenz in Millionenhöhe könne nicht davon ausgegangen werden, dass es sich lediglich um eine buchhalterische Korrektur handle, die insbesondere erst durch die Einreichung des Härtefallgesuchs zum Vorschein gekommen sein solle.