Gestützt auf diese Unterlagen durfte das Zwangsmassnahmengericht das Bestehen eines dringenden Tatverdachts mit vertretbaren Gründen bejahen, zumal sich den Dokumenten in gedrängter, schlüssiger Darstellung die Vorwürfe entnehmen lassen. So wurde in der Strafanzeige des Amtes für Wirtschaft des Kantons Bern vom 11. Oktober 2021 etwa in nachvollziehbarer Weise geschildert, dass die eingereichten Bilanzen und Erfolgsrechnungen der Jahre 2018 und 2019 stark voneinander divergierten und demnach mindestens eine Bilanz und Erfolgsrechnung gefälscht worden sein müsse.