___ zur Anzeige gebrachte Ticket-Betrug im Deliktsbetrag von CHF 4'000.00 als liquide. Auch die rechtswidrig an ihn erfolgte Überschreibung des Firmenwagens Landrover Discovery Sport 2.0 TD4 dürfte sich als strafrechtlich relevante Veruntreuung erweisen. Dass sich der in der D.________ GmbH heillos überforderte Beschwerdeführer im Januar 2022 zusätzlich als Geschäftsführer des Restaurants G.________ in Bern betätigt habe, wo er eine ausländische Person rechtswidrig beschäftigt habe, runde das Bild ab.