SR 311.0) umschriebenen Konkursdelikten belangt werden können. Demgegenüber würden die äusserst seriös redigierten und mit sachdienlichen Beweismitteln versehenen Anzeigen des Amtes für Wirtschaft des Kantons Bern vom 11. Oktober 2021 und der J.________ vom 9. November 2021 den dringenden Tatverdacht des Betrugs im Deliktsbetrag von CHF 500'000.00, des mehrfach versuchten Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung begründen. Zudem erweise sich der von I.________ zur Anzeige gebrachte Ticket-Betrug im Deliktsbetrag von CHF 4'000.00 als liquide.