4 von fachlichen Problemen sei es jedoch zu einem Wechsel des Buchhalters gekommen. Auch sonst seien Hilfspersonen beigezogen worden, was zu den massgeblichen Missverständnissen geführt habe. Angesichts dessen, dass er bezüglich der ihm vorgeworfenen Taten fachlich qualifizierte Personen beigezogen habe, sei ersichtlich, dass kein dringender Tatverdacht bestehe.