3.4 Der Beschwerdeführer bestreitet den dringenden Tatverdacht. Er bringt vor, er habe anlässlich der Haftverhandlung vom 14. Juli 2023 festgehalten, dass möglicherweise Fehler passiert, ihm diese jedoch nicht bewusst gewesen seien. Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 8. Dezember 2021 habe er ausgeführt, dass die Buchhaltung von einem professionellen Buchhalter geführt worden sei. Aufgrund