Er sei ein langjähriger Kunde. Er wisse nicht, was passiert sei. Er sei nicht zuständig gewesen. Auch betreffend den Vorwurf, er habe während des Zeitraums von März 2022 bis Mai 2022 neben I.________ an ca. fünfzig weitere Personen Flugreisen verkauft, ohne diese bei der F.________ AG zu buchen und bei den entsprechenden Fluggesellschaften auszulösen, antwortete der Beschwerdeführer: Ich weiss es nicht. Er habe kein Geld von der D.________ GmbH angefasst. Dass er den Land Rover Discovery Sport 2.0TD4 kurz vor der am 13. Juli 2022 erfolgten fristlosen Entlassung auf sich überschrieben habe, treffe zu.