Der Beschwerdeführer sagte anlässlich der delegierten Einvernahmen vom 26. November und 8. Dezember 2021 im Wesentlichen aus, dass sein Sachbearbeiter H.________ den Covid-19-Kreditantrag und die Härtefallgesuche ausgefüllt habe. Er habe diese lediglich unterzeichnet und teilweise grob durchgelesen. Die ersten Zahlen seien falsch gewesen. Sie hätten deshalb eine neue Bilanz machen müssen. Das Problem sei, dass er im Jahr 2018 und 2019 drei verschiedene Buchhalter gehabt habe. Er habe verschiedene Bilanzen und Erfolgsrechnungen der Jahre 2018 und 2019 eingereicht, weil die Buchhaltung nicht in Ordnung gewesen sei. Er habe nie etwas Unrechtes getan.