Gemäss der D.________ GmbH soll der Beschwerdeführer ihr einen Schaden in der Grössenordnung von mehreren hunderttausend Franken zugefügt und während mehrerer Jahre Misswirtschaft betrieben haben. Während des Zeitraums von März 2022 bis Mai 2022 soll der Beschwerdeführer ca. fünfzig Personen Flugreisen verkauft haben, ohne dies bei der F.________ AG zu buchen und bei den entsprechenden Fluggesellschaften auszulösen. Zudem soll er am 26. Januar 2022 als Geschäftsführer des Restaurants G.________ eine ausländische Person ohne Arbeitsbewilligung beschäftigt haben. Der Beschwerdeführer sagte anlässlich der delegierten Einvernahmen vom 26.