Buchhaltungsunterlagen erfolglos versucht haben, Härtefallunterstützung von CHF 338'407.00 (kleines Unternehmen) bzw. CHF 505'168.00 (grosses Unternehmen) zu erwirken. Die erwähnten deliktischen Handlungen soll er vorgenommen haben, nachdem er am 26. März 2020 gestützt auf fingierte Buchhaltungsunterlagen aus der Kreditvereinbarung mit der E.________ AG für die D.________ GmbH einen Covid-19-Kredit von CHF 500'000.00 unrechtmässig erlangt und davon grössere Beträge zweckwidrig, d.h. für private Zwecke, verwendet haben soll. Weiter soll der Beschwerdeführer Kundengelder, auf welche die D.________ GmbH Anspruch gehabt hätte, privat eingezogen und nicht an diese abgeliefert haben.