2. Die Kosten des Ausstandverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Entschädigungen werden keine gesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Gesuchsteller (per Einschreiben) - der Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt Dr. B.________ (per Einschreiben) - dem Gesuchsgegner (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (BJS 23 1182 – per B-Post)