1. Am 26. Juni 2023 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom Straf- und Zivilkläger D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer/Gesuchsteller) initiierte Strafverfahren gegen A.________ u.a. wegen Nötigung, Erpressung und ungerechtfertigter Bereicherung nicht an die Hand. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 20. Juli 2023 Beschwerde (vgl. separates Verfahren BK 23 304) und beantragte zudem den Ausstand von Staatsanwalt C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner).