Entsprechend wurde gegen ihn am 11. Juli 2023 ein Strafbefehl wegen Wiederhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum von Betäubungsmitteln) erlassen. Die Kostenauflage in der angefochtenen Verfügung verstösst auch nicht gegen die Unschuldsvermutung. Der Nachweis von Spuren von THC im Blut erfolgte im vorliegenden Verfahren unabhängig von einem allfälligen Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ob gegen den erlassenen Strafbefehl Einsprache erhoben wurde, ist für die Kostenauflage im vorliegenden Verfahren deshalb ohne Belang.