Aus dem foren- sisch-toxikologischen Abschlussbericht des IRM vom 9. Januar 2023 geht vielmehr hervor, dass im Urin des Beschwerdeführers Cannabinoide und im Blut messbare THC-Carbonsäure (THC-COOH) nachgewiesen worden sind. Der Beschwerdeführer hat mithin mit Spuren von Cannabis im Blut und Urin ein Fahrzeug gelenkt, was – unabhängig von der konsumierten Menge und damit unabhängig davon, ob der Grenzwert erreicht ist – verboten ist. Entsprechend wurde gegen ihn am 11. Juli 2023 ein Strafbefehl wegen Wiederhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum von Betäubungsmitteln) erlassen.