Der forensisch-toxikologische Abschlussbericht des IRM vom 9. November 2022 sowie der aufgrund eines Nachauftrags erstellte Ergänzungsbericht vom 13. Januar 2023 wiesen beide zweifelsfrei auf einen lange zurückliegenden Cannabiskonsum hin, während lediglich zwei Medikamentenwirkstoffe in subtherapeutischer Dosierung hätten gefunden werden können. Damit könne es als erstellt gelten, dass der Beschwerdeführer Cannabis konsumiert und die Einleitung des Verfahrens damit schuldhaft verursacht habe, was eine Kostenauflage im Lichte obiger Ausführungen rechtfertige.