Dies habe er der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Er nehme zurzeit verschiedene Medikamente ein, unter anderem Psychopharmaka. Der durchgeführte Bluttest habe denn auch ergeben, dass kein Cannabis nachgewiesen werden könne. Da der Beschwerdeführer kein Marihuana konsumiert und dies von Anfang an auch so angegeben habe, sei kein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten auszumachen. Das Strafverfahren bezüglich des Konsums von Marihuana sei mit der erfolgten Einsprache gegen den Strafbefehl vom 11. Juli 2023 noch hängig.