2. Mit Verfügung vom 27. Juni 2023 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Führens eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand ein. Die diesbezüglichen Kosten der Blut- und Urinanalyse in der Höhe von CHF 1'920.80 und die Gebühren von CHF 100.00 wurden dem Beschwerdeführer auferlegt und es wurde bestimmt, dass keine Entschädigung ausgerichtet wird. Mit Eingabe vom 20. Juli 2023 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen den Kostenpunkt. Er beantragte, die entsprechenden Ziffern der Verfügung seien aufzuheben und die Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.