Die Pupillen reagierten nicht bzw. nur stark verzögert auf Licht. Der vor Ort durchgeführte Drogenschnelltest ergab ein positives Resultat auf THC und MDMA. Hiernach ordnete die Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Blut- und Urinprobe sowie eine ärztliche Untersuchung an. Gemäss dieser Untersuchung fiel der Urintest bezüglich Cannabis positiv aus, die Blutanalyse ergab einen THC-Gehalt, welcher unter dem Grenzwert gemäss dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) lag. Insgesamt wurde aber ein längere Zeit zurückliegender Cannabiskonsum nachgewiesen.