Eine angeblich unrechtmässige Verweigerung, die Promissory Note als Zahlung entgegenzunehmen, stellt keinen Straftatbestand dar. Bei den Vorwürfen des Beschwerdeführers handelt es sich offensichtlich nicht um eine strafrechtliche, sondern vielmehr um eine zivilrechtliche Streitigkeit (vgl. dazu auch EMMEL, in: Basler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, 3. Aufl. 2021, N. 3 zu Art.