___ und B.________ mit der Weigerung der Entgegennahme und Rücksendung der «Promissory Note» begangen haben sollen. So u.a. Sachentziehung, Betrug, Nötigung, Amtsmissbrauch und alle möglichen Urkundendelikte, ohne aber auch nur ansatzweise darauf einzugehen, mit welcher Tathandlung diese Tatbestände erfüllt worden sein sollen.