auch die «Promissory Note» beigelegt gewesen sei. Inhaltlich lasse dieses Schreiben (mit dem vorangehenden E-Mail praktisch identisch), vermuten, dass auch der Dienststellenleiter, B.________, den Gesetzen über Wertpapier nicht mächtig sei. Es sei zu prüfen, wie weit eine Unterschlagung dieses Wertpapiers und die Beihilfe dazu geklärt werden müsse. Mit der Rücksendung der «Promissory Note» würde der Holder (Halter, das Betreibungsamt Bern-Mittelland), die an ihn übertragene Aufgabe unterlassen. Dies sei ein Protest gemäss Art. 1034 OR und zudem unterdrücke das Beitreibungsamt Bern-Mittelland diese Urkunde gemäss Art. 254 OR.