Es ist folglich einzig zu prüfen, ob das Regionalgericht die Einsprache des Beschwerdeführers zu Recht als verspätet taxiert hat. Soweit der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde vom 18. Juli 2023 überwiegend materielle Einwände gegen den Strafbefehl vom 11. Januar 2023, den Strafbefehl des Ministero pubblico del cantone Ticino Lugano vom 16. August 2022 sowie allfällig weitere Verurteilungen erhebt («unberechtigte Vorwürfe», «er habe kein Aufgebot zur Motorfahrzeugkontrolle erhalten», «er erhalte keine Korrespondenz vom Strassen- und Schifffahrtsamt», «geringe Bemängelungen anlässlich der Motor-