Auf den Widerruf der mit Strafbefehl vom 16. August 2022 des Ministero pubblico del cantone Ticino Lugano bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 130.00, ausmachend CHF 2'600.00, wurde verzichtet. Hingegen wurde der Beschwerdeführer verwarnt und die Probezeit von zwei Jahren um ein Jahr verlängert. Dagegen erhob er am 15. Februar 2023 Einsprache. Mit Schreiben vom 27. März 2023 teilte die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer mit, dass nach ihrer Auffassung die Einsprache verspätet erfolgt sei. Der Beschwerdeführer wurde ersucht mitzuteilen, ob er die Einsprache unter diesen Umständen zurückziehe;