1. Die Beschwerdeverfahren BK 23 302 und BK 23 303 werden vereinigt. 2. Auf die Beschwerde im Verfahren BK 23 303 hinsichtlich der Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 27. Juni 2023 (BJS 20 26804) betreffend Ablehnung des Beweisantrags vom 26. Juni 2023 wird nicht eingetreten. 3. Die Beschwerde im Verfahren BK 23 302 hinsichtlich der Einstellungsverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 30. Juni 2023 (BJS 20 26804) wird abgewiesen.