_» beziehe, nichts. Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit seien möglich und der Arbeitgeber sei auch dann grundsätzlich dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer für eine beschränkte Zeit Lohn auszurichten. Für diesbezügliche Klagen sei indes der Zivilweg zu beschreiten. Insgesamt sei festzustellen, dass es sich – wie bereits im Verfahren BJS 20 376