__ AG angestellt gewesen sei. Zuletzt gearbeitet habe A.________ am 06.03.2019, dann sei ihr von Seiten der B.________ AG gekündigt worden. In der Folge habe sich die Beschuldigte durch Frau Dr. med. G.________ mittels zwei Arbeitsunfähigkeitszeugnissen zu je 100% für die Zeit vom 12.03.2019 bis 31.03.2019 sowie vom 01.04.2019 bis 30.04.2019 krankschreiben lassen. Beim zweiten Arbeitsunfähigkeitszeugnis habe Dr. med. G.________ zudem vermerkt, dass sich die Arbeitsunfähigkeit «auf die Arbeit bei B.________» beziehe. Die Privatklägerin macht geltend, dass A.______