Der beschwerdeführenden Person steht es mithin frei, gegen eine Einstellungsverfügung Beschwerde zu erheben, mit dem Ziel, die Abnahme der beantragten Beweismittel durchzusetzen (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 22 101 vom 17. August 2022 E. 2). Fürderhin ist festzuhalten, dass der Nachweis des drohenden und schwerwiegenden Beweisverlusts sowie die Relevanz des Beweises der beschwerdeführenden Person obliegt (Beschluss des Obergerichts des