Am 10. Juli 2023 wurde die vom 27. Juni 2023 datierende Einstellungsverfügung durch den Leitenden Staatsanwalt genehmigt. Gegen genannte Verfügungen erhob die Beschwerdeführerin, handelnd durch C.________, am 17. Juli 2023 «Nichtigkeitsbeschwerde» bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte die «Einleitung einer Strafrechtlichen Untersuchung i.V. mit Art. 260ter StGB sowie die Weiterleitung an das Bundesstrafgericht in Bellinzona».