Zudem gab sie den Parteien Gelegenheit zum Stellen von Beweisanträgen. Mit Verfügung vom 30. Juni 2023 wies sie den Beweisantrag der Straf- und Zivilklägerin vom 26. Juni 2023 (Posteingang bei der Staatsanwaltschaft: 30. Juni 2023) um Erkennung diverser Unterlagen zu den Akten ab. Am 10. Juli 2023 wurde die vom 27. Juni 2023 datierende Einstellungsverfügung durch den Leitenden Staatsanwalt genehmigt.